Die Kurzfassung
- Sachbezüge bis 50 € pro Person und Monat sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Es ist eine Freigrenze: Schon 1 Cent darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig.
- Zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Hochzeit sind Sachgeschenke bis 60 € zusätzlich frei.
- Bei der Betriebsfeier zählt Merch in den Freibetrag von 110 € pro Person, für bis zu zwei Feiern im Jahr.
- Alles darüber kann der Arbeitgeber mit 30 % pauschal nach § 37b EStG versteuern. Die Mitarbeitenden zahlen dann keine Lohnsteuer darauf.
1. Die 50‑€‑Sachbezugsgrenze
Ein Shirt, ein Paar Sneaker oder eine Trinkflasche, die ihr euren Leuten schenkt, sind steuerlich Arbeitslohn in Form einer Sachleistung, ein sogenannter Sachbezug. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei.
Drei Details entscheiden, ob es wirklich frei bleibt:
- Freigrenze statt Freibetrag: Liegt der Wert in einem Monat bei 50,01 €, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Cent.
- Monat für Monat: Nicht genutzte Beträge verfallen. Ihr könnt sie weder ansparen noch über das Jahr verteilen.
- Geteilte Grenze: Die 50 € gelten für alle Sachbezüge zusammen. Bekommt jemand schon eine Gutscheinkarte über 50 €, ist im selben Monat kein Platz mehr für Merch.
Bewertet wird mit dem üblichen Endpreis inklusive Umsatzsteuer. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 8.1 Abs. 2 LStR) darf dieser Preis mit 96 % angesetzt werden.
Ein Beispiel
Lisa bestellt im März ein Heavyweight-Shirt für 29 € und eine Cap für 24 €, zusammen 53 €. Selbst mit 96 % angesetzt sind das 50,88 €. Damit liegt sie über der Grenze, und die vollen 53 € werden steuerpflichtig. Hätte sie die Cap im April bestellt, wären beide Monate frei geblieben.
Ein Paar Original-Sneaker liegt allein schon über 50 €. Für höherwertiges Merch braucht ihr deshalb einen der Wege aus Abschnitt 4.
2. Aufmerksamkeiten bis 60 € zu persönlichen Anlässen
Zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes, dürft ihr Sachgeschenke bis 60 € inklusive Umsatzsteuer machen (R 19.6 LStR). Diese Aufmerksamkeiten sind steuerfrei und werden nicht auf die 50‑€‑Grenze angerechnet.
Weihnachten oder ein Firmenjubiläum gelten nicht als persönlicher Anlass. Ein Hoodie zum Geburtstag dagegen passt genau.
Und das Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter?
Ein Weihnachtsgeschenk bleibt steuerfrei, wenn es im Dezember in die 50‑€‑Sachbezugsgrenze passt oder auf der Weihnachtsfeier überreicht wird und dort in den 110‑€‑Freibetrag fällt. Alles darüber wird pauschal nach § 37b EStG versteuert. Ideen für Geschenke, die auch getragen werden, stehen im Ratgeber Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter.
3. Merch auf der Betriebsfeier
Beim Sommerfest oder der Weihnachtsfeier gilt ein Freibetrag von 110 € je Person und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Die Feier muss allen Mitarbeitenden eines Betriebs oder Betriebsteils offenstehen.
Geschenke, die ihr dort verteilt, zählen in diese 110 € mit hinein, zusammen mit Essen, Getränken und dem anteiligen Rahmen. Wer am Sommerfest Team-Shirts ausgibt, sollte das bei der Planung mitrechnen.
4. Alles darüber: Pauschalierung nach § 37b EStG
Für Merch über diesen Grenzen gibt es zwei Wege. Entweder wird der Wert über die normale Lohnabrechnung der Person versteuert, oder der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal nach § 37b Abs. 2 EStG. Der zweite Weg ist der übliche, weil die Mitarbeitenden dann nichts merken.
- Steuersatz: 30 % pauschale Einkommensteuer, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Bemessung: Was ihr für die Sachzuwendung aufwendet, inklusive Umsatzsteuer.
- Grenze: höchstens 10.000 € pro Person und Jahr beziehungsweise pro einzelner Zuwendung.
- Zusätzlich zum Lohn: Die Zuwendung muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommen. Eine Gehaltsumwandlung funktioniert nicht.
- Einheitlich: Wer pauschaliert, muss das für alle Sachzuwendungen an Mitarbeitende im Jahr einheitlich tun.
- Sozialversicherung: Bei eigenen Mitarbeitenden fallen auf pauschal versteuerte Sachzuwendungen grundsätzlich Beiträge an. Klärt das mit eurer Lohnbuchhaltung.
Rechenbeispiel
Ein Paar Adidas Stan Smith mit Logo kostet 119 € netto, also 141,61 € brutto. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 30 % davon, das sind 42,48 €, dazu 2,34 € Solidaritätszuschlag. Pro Paar trägt der Arbeitgeber damit rund 44,82 € Steuer, plus Kirchensteuer und Sozialversicherung, falls fällig.
5. Kein Arbeitslohn: Material für Messe und Einsatz
Roll-ups, Beachflags oder Polos für den Messestand, die im Eigentum der Firma bleiben und dienstlich genutzt werden, sind in der Regel kein Arbeitslohn. Hier steht das eigenbetriebliche Interesse im Vordergrund. Typische Berufskleidung ist zudem nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei.
Kleidung mit Logo, die Mitarbeitende privat tragen dürfen, gilt dagegen meist als Sachbezug. Die Abgrenzung ist im Einzelfall eine Frage für eure Steuerberatung.
Im Mitarbeitershop von Brand Your People laufen Event-Material und Maskottchen deshalb über ein eigenes Team-Budget und nicht über das persönliche Budget.
6. Und Geschenke an Kunden?
Für Geschenke an Geschäftspartner gilt eine andere Regel. Der Betriebsausgabenabzug ist bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr möglich (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, seit 2024). Auch hier könnt ihr die Steuer des Empfängers nach § 37b Abs. 1 EStG pauschal übernehmen, müsst ihn dann aber darüber informieren. Streuwerbeartikel bis 10 € netto, etwa Kugelschreiber, fallen nicht darunter.
Die Grenzen im Überblick
| Regel | Grenze | Gilt für | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Sachbezug | 50 € pro Monat (Freigrenze) | Mitarbeitende, laufend | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG |
| Aufmerksamkeit | 60 € pro Anlass | Persönlicher Anlass | R 19.6 LStR |
| Betriebsveranstaltung | 110 € pro Feier, 2 × im Jahr | Alle Teilnehmenden | § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG |
| Pauschalierung | 30 %, max. 10.000 € | Alles darüber | § 37b EStG |
| Kundengeschenk | 50 € netto pro Jahr | Geschäftspartner | § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG |
Was das für euren Mitarbeitershop heißt
- Entscheidet euch für ein Modell. Entweder kleine Monatsbudgets bis 50 €, oder ein Jahresbudget mit Pauschalierung nach § 37b. Beides gleichzeitig wird unübersichtlich.
- Prüft andere Sachbezüge. Wenn schon Gutscheinkarten oder Tankgutscheine die 50 € belegen, bleibt für Merch nur die Pauschalierung.
- Nutzt Anlässe. Geburtstags-Merch bis 60 € ist zusätzlich frei.
- Trennt Event-Material. Was Firmeneigentum bleibt, gehört in ein Team-Budget.
- Gebt der Lohnbuchhaltung die Daten. Sie braucht pro Person und Monat, was bestellt wurde und zu welchem Wert.
Genau dafür ist der Mitarbeitershop von Brand Your People gebaut. HR legt Budgets, Kontingente und Freigaben fest, die Bestellungen lassen sich pro Person exportieren, und Event-Material läuft über Team-Budgets. Wie das aussieht, zeigen wir auf der Startseite. Was es kostet, steht auf der Preisseite.
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Er gilt für Deutschland, Stand Oktober 2026. Die Regeln können sich ändern. Für Österreich, die Schweiz und weitere Länder schreiben wir eigene Texte.
Quellen
- § 8 EStG, Einnahmen (Sachbezugsfreigrenze)
- § 19 EStG, Betriebsveranstaltungen
- § 37b EStG, Pauschalierung bei Sachzuwendungen
- § 4 EStG, Geschenke an Geschäftsfreunde
- § 3 Nr. 31 EStG, Berufskleidung
- Lohnsteuer-Richtlinien R 8.1 und R 19.6 LStR